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Kaspar Gröblinghoff
Arbeitskreis für Heimatpflege im Kirchspiel Mülheim/Möhne
Südstraße 6
59581 Warstein

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Telefon: 0151/12123726
E-Mail: kgroeblinghoff@t-online.de

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Arbeitskreis für Heimatpflege im Kirchspiel Mülheim/Möhne

Kaspar Gröblinghoff
Südstraße 6
59581 Warstein

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Satzung des Arbeitskreises für Heimatpflege im Kirchspiel Mülheim/Möhne
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen „Arbeitskreis für Heimatpflege im Kirchspiel Mülheim/Möhne“; er soll nicht in das Vereinsregister eingetragen werden.
Er hat seinen Sitz in Warstein (Ortschaften Mülheim, Sichtigvor und Waldhausen),
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, die Förderung des traditionellen Brauchtums und die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Der Verein bemüht sich um die Erhaltung des kulturellen Erbes des Kirchspiels Mülheim/Möhne. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Der Vereinszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
– Herausgabe von heimatkundlichen und heimatgeschichtlichen Publikationen
– Archivierung von Schriften, Karten und Bildern
– Pflege, Betrieb und Erhaltung historisch bedeutsamer Stätten, wie z.B. das Kettenschmiedemuseum, den Museumseisenbahnwaggon und das ehemalige Küsterhaus
– Landschaftspflegerische Maßnahmen
– Durchführung von heimatgeschichtlichen Exkursionen
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person ab dem 16. Lebensjahr werden, die sich den Zielen des Vereins verbunden fühlt.
(2) Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein an den Vorstand des Vereins zu richtender Aufnahmeantrag, in dem sich der Antragssteller zur Einhaltung der Satzungsbestimmungen verpflichtet. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, schriftliche Austrittserklärung oder Ausschließung. Ein Mitglied kann jederzeit mit sofortiger Wirkung seinen Austritt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand erklären. Eine Ausschließung ist zulässig, wenn das Mitglied schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung nach vorheriger Anhörung des betroffenen Mitglieds.
(2) Ein Mitglied hat nach Beendigung der Mitgliedschaft keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen oder eine Rückerstattung bereits gezahlter Mitgliedsbeiträge.

§ 5 Vorstand

(1) Die Geschäfte des Vereins werden von dem Vorstand geführt, der aus dem Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Schriftführer und dem Archivar besteht. Bei Verhinderung des Vorsitzenden wird dieser von dem zweiten Vorsitzenden oder einem der anderen Vorstandsmitglieder vertreten. Dem Vorstand kann weiterhin eine nicht festgeschriebene Zahl von Beisitzern angehören. Der jeweilige Ortsheimatpfleger ist geborenes Mitglied des Vorstandes.
(2) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten.
(3) Die Mitglieder des Vorstands werden jeweils in der ordentlichen Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt. Der Vorstand bleibt jedoch so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Nach Ablauf ihrer Amtszeit sind im zweijährigen Wechsel die Mitglieder des Vorstandes neu zu wählen. In der konstituierenden Sitzung werden der Vorsitzende, der Kassierer, der Archivar und die Hälfte der Beisitzer gewählt. Der zweite Vorsitzende, der Schriftführer und die zweite Hälfte der Beisitzer werden zunächst für die Dauer von 2 Jahren gewählt.
Die Wiederwahl eines Vorstandsmitglieds ist zulässig.
(4) Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Verein nur in der Weise begründen, dass die Haftung der Mitglieder auf das Vereinsvermögen beschränkt ist. Demgemäß soll in allen namens des Vereins abzuschließenden Verträgen oder sonstigen abzugebenden Verpflichtungserklärungen die Bestimmung aufgenommen werden, dass die Vereinsmitglieder für die daraus entstehenden Verbindlichkeiten nur mit dem Vereinsvermögen haften.

§ 6 Mitgliederversammlung

(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins findet alle 2 Jahre statt. Eine Einladung erfolgt schriftlich und über die örtliche Presse; an Stelle der Schriftform ist auch eine Ladung per E-Mail zulässig. Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere über:
a) die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
b) die Wahl und Abberufung von Vorstandsmitgliedern,
c) den Ausschluss eines Mitglieds,
d) die Auflösung des Vereins .
(2) Außerordentliche Mitgliederversammlungen müssen einberufen werden, wenn mindestens fünf Mitglieder dies verlangen. Wird dem Verlangen durch den Vorstand nicht entsprochen, so können diese Mitglieder selbst die Mitgliederversammlung einberufen.
(3) Bei der Beschlussfassung in den Mitgliederversammlungen entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder.

§ 7 Auflösung des Vereins

(1) Die Auflösung des Vereins bedarf des Beschlusses der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Mitglieder.
(2) Die Auseinandersetzung nach Auflösung des Vereins soll unter entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches für die Liquidation eines rechtsfähigen Vereins erfolgen.
(3) Bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt dessen Vermögen zu gleichen Teilen an die „Schützenbruderschaft St. Peter und Paul 1767 e. V. Mülheim“, die „Schützenbruderschaft St. Georg 1833 e. V. Sichtigvor“ und die „Schützenbruderschaft St. Antonius 1870 e. V. Waldhausen“, die es ausschließlich zur Pflege des kulturellen Erbes oder des Natur- und Umweltschutzes im Kirchspiel Mülheim/Möhne verwenden darf.

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung vom 4. März 2016

 

Die Satzung als PDF

Arbeitskreis für Heimatpflege im Kirchspiel Mülheim

Der aktuelle Vorstand:

Name: Position: Telefon: e-mail Adresse:
Kaspar Gröblinghoff 1. Vorsitzender 0151/12123726 kgroeblinghoff@t-online.de
Rudolf Zölzer 2. Vorsitzender 02925/3749 rb.zoelzer@t-online.de
Dietmar Oldenburg Kassierer 02925/3101 dietmar.oldenburg@web.de
Markus Cramer Schriftführer 02925/98267 macramer@gmx.de
Ludwig Marx Archivar 02925/1581 leo.marx@t-online.de
Albert Grüne Ortsheimatpfleger 02925/9714100 albert.gruene@gmail.com
Matthias Frenz Beisitzer 0151/70885575 matthiasfrenz@gmx.de
Ullrich Frigge Beisitzer 02925/3209 ullrich.frigge@t-online.de
Helmut Fröhlich Beisitzer 02925/2181 helmut-froehlich-warstein@t-online.de
Albert Haarhoff Beisitzer 02925/2974 r.haarhoff@gmx.net
Willi Hecker Beisitzer 02925/2106 Wh.Hecker@gmx.de
Josef Koch Beisitzer 02925/3977 s.koch57@gmx.de
Heinz Kramer Beisitzer 02925/1825 kramer84@googlemail.com
Peter Marx Beisitzer 0151/50743857 p.marx@t-online.de
Peter Prinz Beisitzer 0176/97316803 info@cottage-art.de
Bodo Schmidt Beisitzer 02925/818484 bodoschmidt1@freenet.de
Christoph Sprenger Beisitzer 0171/1909781 Sprenger-Warstein@t-online.de
Siegfried Sprenger Beisitzer 02925/1242 Siegfried.sprenger@life.de
Rolf Peter Wiegelmann Beisitzer 02925/3245 wipe7@t-online.de